Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung

Sie können sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt des Bundes Regelungen zur Barrierefreiheit missachtet oder wenn Sie von einem Träger öffentlicher Gewalt benachteiligt werden.

Träger öffentlicher Gewalt sind alle Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung. Dazu gehören nach § 1 Abs. 1a BGG auch:

  • bundesunmittelbare Körperschaften,
  • bundesunmittelbare Anstalten
  • bundesunmittelbare Stiftungen des öffentlichen Rechts,  
  • Beliehene, die unter der Aufsicht des Bundes stehen.

Auch Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung können an Schlichtungsverfahren beteiligt sein, wenn sie der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung unterliegen.

Beispiele für Antragsgegner:

  • Bundesministerien,
  • nachgeordnete Behörden, die sachlich für bestimmte Verwaltungsaufgaben und örtlich für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind(beispielsweise das Bundeskriminalamt, das Bundeskartellamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Statistische Bundesamt, das Bundesumweltamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Deutsche Patentamt, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften),
  • die Bundeswasserstraßenverwaltung mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Wasser- und Schifffahrtsämter,
  • das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr mit seinen Dienststellen,
  • Bundesorgane, zum Beispiel der Deutsche Bundestag und die Bundesgerichte, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben,
  • Beliehene, zum Beispiel Ersatzkassen oder Flug- und Schiffskapitäne,
  • Sozialversicherungsträger, die der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung unterliegen, sind beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie zurzeit 65 bundesunmittelbare Kranken- und Pflegekassen und neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherung Bund und Bahn als Unfallversicherungsträgerin der öffentlichen Hand sowie die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Stand September 2021).

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