Ihr Antrag
Sie können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit haben, oder wenn sie in sonstiger Weise von einer Bundesbehörde benachteiligt werden.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle auch:
- wenn es um Barrierefreiheit in der Informationstechnik einer öffentlichen Stelle des Bundes geht und
- wenn Ihnen mit ihrem Assistenzhund der Zugang zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr verwehrt wird.
Auch Verbände von Menschen mit Behinderungen können sich in solchen Fällen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG erhält zur Zeit sehr viele Anträge und Anfragen. Wir haben nicht genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diese Anträge zeitnah zu bearbeiten. Deshalb kann es manchmal etwas dauern, bis wir Ihnen eine Antwort auf Ihren Antrag oder Ihre Anfrage schicken können. Wir bitten um Ihr Verständnis.