Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2018

Einen Überblick über die Tätigkeit der Schlichtungsstelle BGG im Jahr 2018 finden Sie hier in Deutscher Gebärdensprache

Zusammenfassung des Tätigkeitsberichts der Schlichtungsstelle BGG im Jahr 2018

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berichtet in ihrem neuen Tätigkeitsbericht 2018 über ihre Arbeit. Der Bericht ist jährlich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, zu übermitteln.

Der Bericht für das Jahr 2018 enthält erneut eine Vielzahl von rechtlichen und statistischen Informationen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt unter anderem, dass das Angebot der kostenfreien, unparteiischen Streitbeilegung von Konflikten durch ein Schlichtungsverfahren seit Einrichtung der Schlichtungsstelle im Dezember 2016 bis heute mit mehr als 300 Anträgen und einer Vielzahl von allgemeinen Anfragen rege in Anspruch genommen wurde. Im Tätigkeitsbericht werden beispielhaft und anonymisiert Schlichtungsverfahren beschrieben. Im Jahr 2018 lag die Anzahl der erfolgreich mit gütlicher Einigung abgeschlossenen Schlichtungsverfahren bei fast zwei Drittel.

Im Jahr 2018 wurde erstmals eine vollständige Übersetzung der Rechtsgrundlagen des BGG in die Deutsche Gebärdensprache vorgenommen. Sie ist auf der Internetseite der Schlichtungsstelle unter www.schlichtungsstelle-bgg.de abrufbar.

Neben Fragen der Barrierefreiheit betrifft ein erheblicher Teil der Anträge das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderungen. Nach dem von Prof. Dr. Welti im Jahr 2018 erstatteten Gutachten zu „Angemessenen Vorkehrungen und Sozialrecht“ darf die Schlichtungsstelle zum Beispiel auch dann eingeschaltet werden, wenn es im Zusammenhang mit Sozialleistungen um Konflikte einer übermäßig langen Entscheidungsdauer oder die Berücksichtigung behindertenspezifischer Belange bei behördlichen Ermessensentscheidungen geht.

Außerdem ist im Jahr 2018 die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes umgesetzt worden. Die öffentlichen Stellen des Bundes müssen zukünftig weitergehende Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit treffen und eine Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Webseiten und mobilen Anwendungen abgeben, die auch einen Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach dem BGG enthält. Die Schlichtungsstelle BGG übernimmt die Aufgabe der Ombudsstelle für diesen Bereich, und darf hier nicht nur bei Einrichtungen der Bundesverwaltung, sondern auch bei Konflikten mit privaten Organisationen, die überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, tätig werden.

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