Kontaktanfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

In diesem Gebärdensprache-Film erhalten Sie Informationen und Hinweise zur Funktionsweise des SQAT-Service

Herzlich willkommen bei der Schlichtungsstelle nach §16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wir sind für Menschen mit Behinderungen da, wenn es um Konflikte zum Thema Barrierefreiheit und Benachteiligung geht.

Wir beantworten ihre Fragen zu beispielsweise folgenden Themen:

• Probleme bei der Kommunikation mit Bundes-Behörden in Deutscher Gebärdensprache
• Keine oder mangelhafte Informationen auf Websites und Apps von Bundes-Behörden in Deutscher Gebärdensprache
• Mögliche Benachteiligung durch Bundes-Behörden bei Sozialleistungen und Leistungen auf Teilhabe aufgrund einer Behinderung
• Physische Barrieren, zum Beispiel beim Zugang zu Bahnhöfen oder während der Fahrt mit Zügen
• Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen mit Assistenzhund, zum Beispiel in Arztpraxen, Supermärkten oder Behörden

Um mit dem Team der Schlichtungsstelle Kontakt aufzunehmen, müssen Sie keine E-Mail schreiben! Sie können ganz einfach ein Video in Gebärdensprache aufnehmen, und bekommen die Antwort ebenfalls in Gebärdensprache. Das alles durch SQAT!
Auch ein Schlichtungsverfahren kann über SQAT durchgeführt werden.

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Eine Antwort erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage.

Sie möchten uns kontaktieren? Dann klicken Sie auf den Button. Kontakt in Gebärdensprache: externer Link (wird in einem Pop-up-Fenster geöffnet)

Sie möchten wissen, wie SQAT funktioniert? Auf der Website von SQAT gibt es mehr Informationen: www.sqat.eu

Anschrift und Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG

So können Sie uns kontaktieren

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