§ 10 Folgenabschätzungerschienen am

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.

Anlage 1 (weggefallen)
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1859;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

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