Herzlich willkommen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Begrüßungsvideo der Schlichtungsstelle nach §16 BGG

Die Schlichtungsstelle ist für Menschen mit Behinderungen da. Wir vermitteln bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist für Ihre Schlichtung im Bereich der Bundesverwaltung und weiterer Rechte aus dem BGG die richtige Ansprechpartnerin. Für Konflikte mit Landesbehörden gibt es in den Bundesländern jeweils eigene zuständige Stellen für Menschen mit Behinderungen.

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