Die Umsetzung der Barriere-Freiheit wird durch einige Gesetze in dem BGG sicher-gestellt.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze für die Umsetzung der Barriere-Freiheit.
Zudem erklären wir Ihnen die wichtigsten Inhalte von den Gesetzen.
Bau und Verkehr.
§ 8 BGG.
Alle zu dem Bund zugehörigen Bauten müssen die Barriere-Freiheit beachten.
Das betrifft alle:
Neu-Bauten.
Um-Bauten.
Erweiterungs-Bauten.
Eine nicht Beachtung von dem Gesetz gilt nur wenn die Grund-Bedingungen
die Voraussetzungen der Barriere-Freiheit auf andere Weise erfüllen.
Die Bestimmungen der Länder gelten weiterhin.
Zum Beispiel gilt das Bau-Recht der Länder.
Kommunikations-Hilfen.
§ 9 BGG.
Das Gesetz zu den Kommunikations-Hilfen ist für Menschen mit einer:
Hör-Behinderung.
Sprach-Behinderung.
Das Gesetz ermöglicht Kommunikations-Hilfen bei Verwaltungs-Verfahren.
Um eigene Rechte bei Trägern öffentlicher Gewalt geltend zu machen.
Die Kommunikations-Hilfen sind:
Deutsche Gebärden-Sprache.
laut-sprach-begleitende Gebärden.
andere geeignete Kommunikations-Hilfen.
Die Träger öffentlicher Gewalt organisieren die Kommunikations-Hilfen kostenfrei .
Oder es werden die Kosten für selbst organisierte Kommunikations-Hilfen bezahlt.
Barriere-Freie Dokumente.
§ 10 BGG.
Das Gesetz für Barriere-Freie Dokumente ist für:
Blinde Menschen.
Seh-Behinderte Menschen.
Das Gesetz hilft das Recht auf Barriere-Freie Dokumente bei Trägern öffentlicher Gewalt geltend zu machen.
In einem Verwaltungs-Verfahren müssen Träger öffentlicher Gewalt
Dokumente barriere-frei anbieten.
Das gilt für diese Dokumente:
Bescheide.
öffentlich-rechtliche Verträge.
Vordrucke.
Leichte Sprache.
§ 11 BGG.
Das Gesetz zu der Leichten Spracheist für:
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Träger öffentlicher Gewalt müssen Informationen in Leichter Sprache anbieten.
Zudem soll mit Menschen mit Lern-Schwierigkeiten gut kommuniziert werden.
Ämter sollen Schrift-Stücke einfach und verständlich erklären.
Die gut verständliche Sprache gilt für diese Schrift-Stücke:
Bescheide.
Allgemein-Verfügungen.
Öffentlich-rechtliche Verträge.
Vordrucke.
Die Erklärung der Dokumente in gut verständlicher Sprache können Sie anfordern.
Wenn die Erklärung in gut verständlicher Sprache nicht ausreicht.
Dann soll auch eine schriftliche Übertragung der Texte in die Leichte Sprache erfolgen.
Diese Übertragung müssen Sie anfordern.
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