Muss ich für ein Schlichtungs-Verfahren etwas bezahlen?
Das Schlichtungs-Verfahren kostet Sie nichts. Vielleicht entstehen Ihnen Reise-Kosten. Die Reise-Kosten werden Ihnen erstattet. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Vielleicht ist bei dem Termin ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin für Gebärden-Sprache erforderlich. Oder es müssen andere Vorbereitungen für ein barriere-freies Verfahren getroffen werden. Bitte machen Sie uns bei der Antrag-Stellung darauf aufmerksam. Dann kümmert sich die Schlichtungs-Stelle darum. Die Schlichtungs-Stelle übernimmt auch die Kosten.
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