Wann ist kein Schlichtungs-Verfahren nach dem BGG möglich?

Die Schlichtungs-Stelle BGG ist normaler-weise nicht zuständig:

Eine Frau macht auf etwas aufmerksam. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)
  • wenn der Antrags-Gegner eine Landes-Behörde ist.
  • wenn der Antrags-Gegner eine kommunale Behörde ist.
  • wenn der Antrags-Gegner eine sonstige Einrichtung ist.

Bei Problemen mit einem Assistenz-Hund ist die Schlichtungs-Stelle fast immer zuständig.

Im Bereich der Sozial-Leistungs-Träger:
Die Schlichtungs-Stelle BGG ist normaler-weise nicht zuständig
Wenn ein Amt unter der Aufsicht von den Bundes-Ländern steht.

Beispiele:

  • Probleme bei der Fest-Stellung von dem Grad einer Behinderung durch ein Versorgungs-Amt.
  • Konflikte mit Regional-Trägern der Deutschen Renten-Versicherung.
  • Zum Beispiel die Deutsche Renten-Versicherung Berlin-Brandenburg.
  • Konflikte mit Allgemeinen Orts-Kranken-Kassen.

Allgemeine Orts-Kranken-Kassen wird AOK abgekürzt.

  • Versagung von Park-Ausweisen für Behinderten-Park-Plätze.
  • Konflikte zu dem Thema Sorge-Recht und Betreuungs-Recht.
  • Gewerbe-rechtliche Angelegenheiten.
  • Streit mit privaten Anbietern über die Barriere-Freiheit von Laden-Geschäften.
  • Konflikte mit Landes-Rundfunk-Anstalten oder privaten Fernseh-Anbietern über barriere-freie Fernseh-Formate.
  • Arbeits-Platz-Konflikte außerhalb von dem Öffentlichen Dienst.

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