Die schlichtende Person kann einen Vorschlag zu der Beilegung der Streitigkeit machen. Die schlichtende Person beachtet bei dem Vorschlag alle Inhalte von dem Konflikt.
Zudem beachtet die schlichtende Person bei dem Vorschlag alle Gesetze. Das Ziel von dem Vorschlag ist den Streitfair zu lösen. Der Vorschlag zu der Schlichtung wird mit einer Begründung vorgestellt. Damit die Konflikt-Parteien gut entscheiden können. Ob sie den Vorschlag annehmen möchten. Wenn beide Konflikt-Parteien den Schlichtungs-Vorschlag annehmen. Dann sind beide Parteien vertraglich zu der Einhaltung von dem Vorschlag verpflichtet.
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