Soll ich zuerst einen Wider-Spruch einreichen? Oder eine Klage? Um meine Rechte zu wahren.
Das Schlichtungs-Verfahren ist ein zusätzliches Angebot für Sie. Vielleicht entscheiden Sie sich für das Schlichtungs-Verfahren. Dann verlieren Sie dadurch keine Rechte. Vielleicht wollen Sie für die von Ihnen angezeigten Rechts-Verletzung ein frist-gebundenes Rechts-Behelfs-Verfahren. Ein frist-gebunden Rechts-Behelfs-Verfahren ist zum Beispiel ein:
Wider-Spruchs-Verfahren.
Klage-Verfahren.
In diesem Fall ist der Antrag auf Einleitung von einem Schlichtungs-Verfahren innerhalb der Rechts-Behelfs-Frist zu stellen.
Vielleicht beginnt die Rechts-Behelfs-Frist erst mit der Beendigung des Schlichtungs-Verfahrens.
Hierzu gibt es den § 16 Absatz2 Satz 2 BGG. Wenn das Schlichtungs-Verfahren keinen Erfolg bringt. Dann können Sie auch nach dem Ende von der Schlichtung einen Wider-Spruch eingelegen. Oder eine Klage einreichen. Ein bereits laufendes Rechts-Behelfs-Verfahren wird unterbrochen. Wenn während dem Verfahren ein Schlichtungs-Antrag gestellt wird. Hierzu gibt es auch das Gesetz § 16 Absatz 2 Satz 4 BGG. Für Verbände ist das Schlichtungs-Verfahren die Bedingung vor einer Verbands-Klage. Dazu gibt es auch das Gesetz § 15 Abs. 1 BGG.
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