Womit endet ein Schlichtungs-Verfahren?

Das Schlichtungs-Verfahren endet:

  • wenn sich die Beteiligten bereits im Verfahren geeinigt haben.
  • wenn die Beteiligten einen Schlichtungs-Vorschlag angenommen haben.

Vielleicht kommt es auch zu keiner Einigung.

Auf dem Bild ist eine Urkunde abgebildet. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Dann sendet die Schlichtungs-Stelle dem Antrag-Steller oder der Antrag-Stellerin eine Mitteilung in Textform zu.
Die Mitteilung informiert dann über das erfolglose Schlichtungs-Verfahren.
Die Mitteilung zu der erfolglosen Schlichtung bedeutet für angehaltene Fristen von Rechts-Behelfen eine neue Lauf-Zeit.
Bereits durch das Schlichtungs-Verfahren unterbrochene Rechts-Behelfs-Verfahren laufen dann weiter.
Gehemmte Fristen von Rechts-Behelfen bedeutet:
Eine Entscheidung kann auch nach dem Schlichtungs-Verfahren noch überprüft werden.
Zum Beispiel von einem Gericht.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz