wenn sich die Beteiligten bereits im Verfahren geeinigt haben.
wenn die Beteiligten einen Schlichtungs-Vorschlag angenommen haben.
Vielleicht kommt es auch zu keiner Einigung.
Dann sendet die Schlichtungs-Stelle dem Antrag-Steller oder der Antrag-Stellerin eine Mitteilung in Textformzu. Die Mitteilung informiert dann über das erfolglose Schlichtungs-Verfahren. Die Mitteilung zu der erfolglosen Schlichtung bedeutet für angehaltene Fristen von Rechts-Behelfen eine neue Lauf-Zeit. Bereits durch das Schlichtungs-Verfahren unterbrochene Rechts-Behelfs-Verfahren laufen dann weiter. Gehemmte Fristen von Rechts-Behelfen bedeutet: Eine Entscheidung kann auch nach dem Schlichtungs-Verfahren noch überprüft werden. Zum Beispiel von einem Gericht.
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