Sie können
ein Schlichtungs-Verfahren beantragen,
wenn eine Bundes-Behörde Sie benachteiligt hat.
Zum Beispiel,
• wenn das Gebäude nicht barrierefrei ist.
• wenn die Internetseite nicht barrierefrei ist.
Sie können auch ein Schlichtungs-Verfahren beantragen,
wenn ein Unternehmen Sie benachteiligt hat.
Zum Beispiel,
wenn Sie Ihren Assistenz-Hund nicht mitnehmen dürfen.
Mit diesem Formular können Sie
einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren stellen.
Im Gesetz steht,
dass Sie ein Recht auf ein Schlichtungs-Verfahren haben.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist BGG.
Das Recht auf ein Schlichtungs-Verfahren
steht im Paragraf 16 vom BGG.
Bitte beachten Sie bei diesem Antrag
Die Behörde oder das Unternehmen
bekommt eine Kopie von Ihrem Antrag.
Dann weiß die Stelle,
dass Sie ein Schlichtungs-Verfahren haben wollen.
Wir geben keine Informationen
über Sie an andere Personen weiter.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
Sie müssen kein Geld bezahlen.
Auf der Internetseite finden Sie auch Informationen darüber,
wie wir mit Ihren Daten umgehen.
Wir geben Ihnen die Informationen so,
dass Sie diese gut verstehen können.
Sagen Sie uns dafür bitte Bescheid.
Antrag auf Schlichtung
Wenn Sie dieses Formular ausfüllen,
haben Sie 30 Minuten Zeit dafür.
Kurz bevor diese Zeit zu Ende ist,
erscheint ein Hinweis.
Sie können die Zeit auch verlängern.
Klicken Sie dafür nur einmal kurz auf das Formular.
Achtung:
Wenn Sie die Zeit nicht verlängern,
löschen wir alle Inhalte.
Sie müssen das Formular
dann neu ausfüllen.
Bitte füllen Sie das Formular aus.
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten in die Fomular-Felder ein.
Schreiben Sie auf, was passiert ist.
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