Antrag auf Schlichtung - Schritt 1

Auf dem Bild ist das Gebäude eines Amtes abgebildet. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Sie können
ein Schlichtungs-Verfahren beantragen,
wenn eine Bundes-Behörde Sie benachteiligt hat.
Zum Beispiel,

Auf dem Bild ist ein Computer zu sehen. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

• wenn das Gebäude nicht barrierefrei ist.
• wenn die Internetseite nicht barrierefrei ist.

Eine Frau mit einem Assitenzhund. (Quelle: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013)

Sie können auch ein Schlichtungs-Verfahren beantragen,
wenn ein Unternehmen Sie benachteiligt hat.
Zum Beispiel,
wenn Sie Ihren Assistenz-Hund nicht mitnehmen dürfen.

Mit diesem Formular können Sie
einen Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren stellen.

Im Gesetz steht,
dass Sie ein Recht auf ein Schlichtungs-Verfahren haben.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist BGG.

Das Recht auf ein Schlichtungs-Verfahren
steht im Paragraf 16 vom BGG.

Bitte beachten Sie bei diesem Antrag

  • Die Behörde oder das Unternehmen
    bekommt eine Kopie von Ihrem Antrag.
    Dann weiß die Stelle,
    dass Sie ein Schlichtungs-Verfahren haben wollen.
  • Wir geben keine Informationen
    über Sie an andere Personen weiter.
  • Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
    Sie müssen kein Geld bezahlen.
  • Auf unserer Internetseite finden Sie
    mehr Informationen über den Antrag.
    www.schlichtungsstelle-bgg.de
  • Auf der Internetseite finden Sie auch Informationen darüber,
    wie wir mit Ihren Daten umgehen.
    Wir geben Ihnen die Informationen so,
    dass Sie diese gut verstehen können.
    Sagen Sie uns dafür bitte Bescheid.

Antrag auf Schlichtung

Wenn Sie dieses Formular ausfüllen, 
haben Sie 30 Minuten Zeit dafür. 
Kurz bevor diese Zeit zu Ende ist, 
erscheint ein Hinweis. 
Sie können die Zeit auch verlängern. 
Klicken Sie dafür nur einmal kurz auf das Formular. 

Achtung: 
Wenn Sie die Zeit nicht verlängern
löschen wir alle Inhalte. 
Sie müssen das Formular 
dann neu ausfüllen.

Bitte füllen Sie das Formular aus.
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten in die Fomular-Felder ein.
Schreiben Sie auf, was passiert ist.

Wer stellt den Antrag?

Stellen Sie den Antrag für sich selbst?
Dann tragen Sie Ihre Daten ein.
Stellen Sie den Antrag für einen Verein oder einen Verband?
Dann tragen Sie die Daten vom Verein oder vom Verband ein.



Die nächsten Informationen sind freiwillig.
Sie müssen die Felder nicht ausfüllen.

Soll jemand Sie vertreten?

Soll eine andere Person oder ein Verband
das Schlichtungs-Verfahren für Sie machen?
Dann müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen.
Das Formular für die Vollmacht finden Sie hier:
Formular Vollmacht (PDF)

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