Der Antrag für ein Schlichtungs-Verfahrens kann in Text-Form
gestellt werden.
Der Antrag kann auch als Nieder-Schrift bei der Geschäfts-Stelle der
Schlichtungs-Stelle gestellt werden.
Nieder-Schrift bedeutet:
Der Antrag wird von einer anderen Person für Sie auf-geschrieben.
Gehörlose Menschen können den Antrag auch mit einer Unterstützung in
Deutscher Gebärdensprache stellen.
Schriftlicher Antrag
Sie können den Antrag schriftlich stellen.
Dazu gibt es ein Online-Formular für Sie.
Sie können uns Ihren Antrag auch als Brief schicken.
Benutzen Sie dazu am besten die Formulare zum Aus-Drucken.
Sie können Ihren Antrag auch persönlich zur Nieder-Schrift stellen. Bei der Geschäfts-Stelle der Schlichtungs-Stelle. Dann können Sie Ihren Antrag selbst erklären.
Bei dem Persönlichen Antrag können viele Unklarheiten geklärt werden. Durch Nach-Fragen der Mitarbeiter undMitarbeiterinnen der Geschäfts-Stelle. Am besten bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem Konflikt mit. Das hilft den Konflikt besser zu verstehen. Vielleicht möchten Sie die Persönliche Antrag-Stellung nutzen. Dann vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit der Geschäfts-Stelle.
Antrag in Deutscher Gebärden-Sprache
Sie können auch in Deutscher Gebärden-Sprache mit uns reden. Dafür gibt es unserenSQAT-Service.
Es sind auch Erklärungen zu Ihren Angaben im Antrags-Formular möglich. Vielleicht möchten Sie Ihren Antrag in Gebärden-Sprache auch persönlich stellen. Für die Antrag-Stellung zur Nieder-Schrift helfen wir gerne mit einem Dolmetscher oder einer Dolmetscherin für Deutsche Gebärden-Sprache.
Telefonischer Antrag
Ein telefonischer Antrag ist leider nicht möglich. Vielleicht haben Sie aber Fragen zu dem Ausfüllen von dem Antrags-Formular. Die Geschäfts-Stelle unterstützt Sie dabei gerne am Telefon.
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