Informationen und Hinweise zu den Personen, die das Schlichtungs-Verfahren leiten
Zu diesen Personen sagt man schlichtende Personen.
Das Schlichtungs-Verfahren muss gerecht sein.
Dafür sind die schlichtenden Personen verantwortlich.
Sie müssen dafür sorgen,
dass beide Seiten
gleich behandelt werden.
Unsere schlichtenden Personen
sind gut für diese Aufgabe ausgebildet.
Sie sind ausgebildet als Juristinnen.
Juristinnen sind zum Beispiel Richterinnen oder Anwältinnen
Die schlichtende Person ist unabhängig.
Das heißt:
Niemand darf ihr vorschreiben,
wie sie ihre Arbeit macht.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben Schweige-Pflicht.
Das bedeutet:
Sie dürfen keinen anderen Personen sagen,
was sie bei ihrer Arbeit erfahren.
Bei uns arbeiten diese Mitarbeiterinnen
als schlichtende Personen:
Franziska Faludi, Rolf Fischer und Annette Kleinefeld
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