Informationen und Hinweise zur Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hat eine besondere Aufgabe.
Sie muss verstehen was Sie möchten.
Deshalb bieten wir Ihnen barriere-freie Information und Verständigung.
Wie es im Gesetz geregelt ist.
Zum Beispiel:
Ein Mensch mit Seh-Behinderung möchte einen Antrag stellen.
Für ein Schlichtungs-Verfahren.
Wir bieten dafür das richtige Format an.
Gehör-lose Menschen können für einen Antrag den SQAT-Servicein
Gebärden-Sprache benutzen.
Es können aber auch Fragen gestellt werden.
Wir organisieren auch Gebärden-Sprache Dolmetscher.
Aber auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten können barriere-frei mit uns in
Kontakt kommen.
Wir bieten Informationen in Einfacher du Leichter Sprache an.
Wir möchten ein Schlichtungs-Verfahren ohne Barrieren durch führen.
Deshalb fragen wir bei Ihnen nach.
Was sind Ihre besonderen Bedürfnisse.
Damit wir uns gemeinsam gut verstehen.
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